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UMA Notunterkünfte im Bodenseekreis und in Weingarten

Verlässliche, herzliche Willkommenskultur für unbegleitete minderjährige Ausländer

Trägergemeinschaft

Die sozialpädagogische und ehrenamtliche Begleitung und Koordination der unbegleiteten minderjährigen Ausländer wird gemeinsam von den freien Jugendhilfeträgern .synergie Jugendhilfe GmbH und Arkade e.V. während der Aufenthaltszeit übernommen.

Gesetzliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Aufnahme in der Notunterkunft ist § 42 SGB VIII, Inobhutnahme, § 42a SGB VIII, vorläufige Inobhutnahme, i.V.m. § 35 SGB VIII.

Zielgruppe

Zielgruppe sind unbegleitete minderjährige Ausländer im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, die vom Landkreis Bodensee oder vom Landkreis Ravensbrug vorläufig in Obhut genommen werden. Diese sind zu dem aufnehmenden Zeitpunkt entweder akut im Bodenseekreis/Ravensburg aufgegriffen worden, oder sie wurden dem Bodenseekreis/Ravensburg in Zuständigkeit zugewiesen. Eine Aufnahme in der Notunterkunft von unter 14-Jährigen ist aus Schutzgewährleistungspflicht nicht möglich

Zielsetzung

1. Ankunft – Dauer 1 – 3 Wochen:

  • Sicherung der Erstversorgung: Hygienische und medizinische Versorgung, bei Bedarf Organisation der Erstuntersuchung beim Arzt
  • Organisation des Erstgespräches mit dem Vormund und dem ASD, in der Regel in der Einrichtung
  • Essens- und Kleidungversorgung
  • Finanzielle Erstregelungen
  • Kennenlernen der Bezugsperson
  • Passbilder anfertigen
  • Anmeldung Bürgerbüro und Ausländerbehörde
  • Unterstützung bei der Aufnahme von Kontakt zu Familienangehörigen und Verwandten und gegebenenfalls bei der Familienzusammenführung.

 
2. Clearingphase – Dauer bis zu 4 Wochen:

  • Perspektiventwicklung mit dem jungen Menschen
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Klärung der weiteren Betreuung
  • Erstes Hilfeplangespräch
  • Vermittlung zur weiteren stationären Unterbringung.

 
3. Stabilisierungsphase – Dauer bis zur Anschlussunterbringung:

  • Erarbeitung individueller personenbezogener Ziele
  • Erwerb erster Deutschkenntnisse
  • Erlernen einer Finanzeinteilung
  • Essenszubereitung
  • Herstellung gesundheitlicher Stabilität
  • Gemeinsames Kochen und gemeinsame Mahlzeiten
  • Lernzeiten- und Gruppenaktivitäten innerhalb der Notunterkunft.

Standorte

Im Bodenseekreis betreiben wir in Trägergemeinschaft mit der Arkade e.V. zwei Notunterkünfte in Langentrog und in Tettnang. In Weingarten betreiben wir eine Notunterkunft mit zwei Gruppen

  • Schulsozialarbeit

    Schule als verlässlichen Lebensraum mit Schülerinnen, Eltern und Lehrkräften gestalten

  • Soziale Trainingskurse

    Ressourcenorientierte Kurse mit delinquenten Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf richterliche Weisung

  • Soziale Gruppenarbeit an Schulen

    Soziales Lernen in Gruppen in der Grundschule und weiterführenden Schulen

  • SocialBRA

    ambulante Maßnahme für Jugendliche und junge Menschen zur individuellen Stabilisierung und Stärkung
     

     

  • UMA Notunterkünfte

    Willkommenskultur in einer Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Ausländer