Trägergemeinschaft
Die sozialpädagogische und ehrenamtliche Begleitung und Koordination der unbegleiteten minderjährigen Ausländer wird gemeinsam von den freien Jugendhilfeträgern .synergie Jugendhilfe GmbH und Arkade e.V. während der Aufenthaltszeit übernommen.
Gesetzliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für die Aufnahme in der Notunterkunft ist § 42 SGB VIII, Inobhutnahme, § 42a SGB VIII, vorläufige Inobhutnahme, i.V.m. § 35 SGB VIII.
Zielgruppe
Zielgruppe sind unbegleitete minderjährige Ausländer im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, die vom Landkreis Bodensee oder vom Landkreis Ravensbrug vorläufig in Obhut genommen werden. Diese sind zu dem aufnehmenden Zeitpunkt entweder akut im Bodenseekreis/Ravensburg aufgegriffen worden, oder sie wurden dem Bodenseekreis/Ravensburg in Zuständigkeit zugewiesen. Eine Aufnahme in der Notunterkunft von unter 14-Jährigen ist aus Schutzgewährleistungspflicht nicht möglich
Zielsetzung
1. Ankunft – Dauer 1 – 3 Wochen:
2. Clearingphase – Dauer bis zu 4 Wochen:
3. Stabilisierungsphase – Dauer bis zur Anschlussunterbringung:
Standorte
Im Bodenseekreis betreiben wir in Trägergemeinschaft mit der Arkade e.V. zwei Notunterkünfte in Langentrog und in Tettnang. In Weingarten betreiben wir eine Notunterkunft mit zwei Gruppen